Finanzierung und Stipendien
Die flensburg.school wird getragen von dem gemeinnützigen Flensburger ForschungsFörderFonds e. V. und hat das Ziel einer eigenfinanzierten Forschungsförderung z.B. durch Teilnehmerbeiträge, Forschungskooperationen, Sponsoren und Stipendien.
Die Teilnehmerbeiträge können durch flexible Finanzierungsinstrumente auf die Rahmenbedingungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell abgestimmt werden. So besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Externes Sponsoring von Teilnehmerplätzen ermöglicht teilweise das Angebot verringerter Teilnahmebeiträge.
Auch Arbeitgeber sind in nicht wenigen Fällen bereit, die wissenschaftliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, insbesondere wenn durch angewandte Forschung auch Interessensfelder des Unternehmens eingebunden werden können. Wir unterstützen Sie auch in dieser Hinsicht, beispielsweise bei der Abstimmung möglicher Forschungsprojekte mit Ihrem Arbeitgeber.
Des Weiteren sind die gesamten Kosten grundsätzlich steuerlich absetzbar, da es sich um eine Weiterbildung handelt. Hier finden Sie generelle Hinweise zur steuerlichen Abziehbarkeit der forschungsorientierten Weiterbildung in Deutschland und Österreich. Bitte besprechen Sie Details in den individuellen Fällen mit einer Steuerberatung.
In Schleswig-Holstein und zukünftig in anderen Bundesländern kann die forschungsorientierte Weiterbildung bzw. die Präsenzverstaltungen zudem als Bildungsurlaub geltend gemacht werden. Gerne informieren wir Sie auch darüber. Erste Informationen finden Sie hier.
Eine Bewerbung um die begrenzt zur Verfügung stehenden Stipendien kann begründet eingereicht werden und ist jederzeit möglich. Mit der Bewerbung an der flensburg.school kann formlos der Antrag auf ein Stipendium gestellt werden. Die Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der forschungsorientierten Weiterbildung ist Teil der Philosophie der flensburg.school, so dass in jeder Forschungsgruppe für zwischen zehn und zwanzig Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Förderung zu realisieren ist. Voraussetzung für die Stipendienvergabe sind ein objektiver finanzieller Förderbedarf und ein besonderes gemeinnütziges Engagement. Die Vergabe erfolgt einvernehmlich durch Beirat und Vorstand des Flensburger ForschungsFörderFonds e.V., dem Trägerverein der flensburg.school.
Sprechen Sie mit uns! Für qualifizierte und fachlich ausgewiesene Kandidatinnen und Kandidaten werden wir uns größte Mühe geben, bedarfsgerechte Lösungen zu finden, nicht zuletzt deswegen, weil auch die flensburg.school dauerhaft an exzellenten Forschungsergebnissen interessiert ist.
Falsche Äußerungen des Präsidenten der Universität Flensburg
Richtigstellung zum Beitrag des sh:z am 7. Mai 2013
mehr »Skandal um rechtswidrige Bewertung der forschungsorientierten Weiterbildung der flensburg.school durch die Universität Flensburg
Stellungnahme zu den Verlautbarungen der Universität vom 25. April 2013
mehr »Auszug aus der Roten Straße
Mit dem Auslaufen der forschungsorientierten Weiterbildung der flensburg.school werden wir unsere...
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Steuerliche Abziehbarkeit der Kosten für die forschungsorientierte Weiterbildung
